Geltende Bedingungen für die Erbringung ambulanter Pflege- und Betreuungsleistungen.
Wichtiger Hinweis
Die konkreten Vertragsbedingungen unserer Pflegeleistungen ergeben sich aus dem individuellen Pflegevertrag, dem Versorgungsvertrag mit der jeweiligen Pflegekasse (§ 72 SGB XI) sowie den gesetzlichen Vorschriften (SGB V, SGB XI). Die nachfolgenden AGB gelten ergänzend.
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