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Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltende Bedingungen für die Erbringung ambulanter Pflege- und Betreuungsleistungen.

Wichtiger Hinweis

Die konkreten Vertragsbedingungen unserer Pflegeleistungen ergeben sich aus dem individuellen Pflegevertrag, dem Versorgungsvertrag mit der jeweiligen Pflegekasse (§ 72 SGB XI) sowie den gesetzlichen Vorschriften (SGB V, SGB XI). Die nachfolgenden AGB gelten ergänzend.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der CuraUna Ambulante Pflege, Inhaberin Sile Onat, Kavarinerstraße 57, 47533 Kleve (nachfolgend „Pflegedienst").
  2. Vertragspartner ist die Klientin bzw. der Klient oder die gesetzlich vertretungsberechtigte Person.
  3. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

§ 2 Vertragsabschluss & Leistungsumfang

  1. Der Pflegevertrag kommt durch Unterzeichnung des individuellen Pflegevertrags zustande. Vorab erfolgt ein kostenfreies Erstgespräch zur Klärung des Pflegebedarfs.
  2. Der konkrete Leistungsumfang (Grundpflege, Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Betreuungsleistungen) wird gemeinsam festgelegt und in einer Leistungsvereinbarung dokumentiert.
  3. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs werden schriftlich vereinbart.

§ 3 Vergütung & Abrechnung

  1. Die Vergütung der Pflegeleistungen richtet sich nach den geltenden Vergütungsvereinbarungen mit den Landesverbänden der Pflege- und Krankenkassen gemäß §§ 89 SGB XI bzw. § 132a SGB V.
  2. Die Abrechnung erfolgt – soweit möglich – direkt mit Pflegekasse, Krankenkasse oder Sozialhilfeträger. Eigenanteile werden monatlich nachträglich in Rechnung gestellt.
  3. Notfalleinsätze außerhalb der vereinbarten Regelversorgung werden separat berechnet. Soweit der Pflegegrad nicht ausgeschöpft ist, können diese teilweise über das Pflegegeld bzw. den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) abgedeckt werden.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 4 Mitwirkungspflichten

  1. Der Vertragspartner stellt sicher, dass die Pflegekräfte ungehinderten Zutritt zur Wohnung erhalten.
  2. Erforderliche Pflege- und Hilfsmittel sind – soweit nicht vom Pflegedienst gestellt – bereitzustellen.
  3. Änderungen des Gesundheitszustandes, Klinikaufenthalte oder Abwesenheiten sind dem Pflegedienst unverzüglich mitzuteilen.

§ 5 Absage einzelner Einsätze

  1. Einzelne Pflegeeinsätze können bis 24 Stunden vor dem geplanten Termin kostenfrei abgesagt werden.
  2. Bei kurzfristigerer Absage oder Nichtantreffen können wir den damit verbundenen Aufwand (z.B. Fahrtkosten, Personalbindung) anteilig in Rechnung stellen, soweit die Pflegekasse diese nicht übernimmt.

§ 6 Kündigung

  1. Der Pflegevertrag kann von dem Klienten / der Klientin jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden (§ 120 Abs. 2 SGB XI).
  2. Der Pflegedienst kann den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt.
  3. Die Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB).

§ 7 Haftung

  1. Der Pflegedienst haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Pflegedienst nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Eine Berufshaftpflichtversicherung besteht.

§ 8 Datenschutz & Schweigepflicht

  1. Alle Mitarbeiter:innen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB) sowie der Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach DSGVO und SGB X.
  2. Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten und Gesundheitsdaten finden sich in der Datenschutzerklärung.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Erfüllungsort ist – sofern gesetzlich zulässig – Kleve.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung (salvatorische Klausel).
Stand: Mai 2026

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